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GASTKOMMENTAR - Paragraf 218 wird dem unauflösbaren existenziellen Konflikt zwischen Selbstbestimmung und Lebensschutz gerecht

Die Forderung, Abtreibung zu einer Regelleistung der Krankenkassen zu machen, führt in ein Dilemma: Die Rechtsgemeinschaft missbilligt einen Schwangerschaftsabbruch, soll ihn aber als Gesundheitsleistung anerkennen.