Blick
by Céline Zahno
Trotz hängiger Beschwerde: Ausweisung eines Radikalisierten zulässig
Die Ausweisung eines radikalisierten Franzosen vor Abschluss seines Beschwerdeverfahrens war zulässig. Laut Bundesgericht hat die Vorinstanz alle Faktoren sorgfältig abgewogen. Der heute 25-Jährige drohte 2024 öffentlich mit dem Einsatz eines Sprengstoffgürtels.