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Kündigungen in den Sugus-Häusern sind missbräuchlich
Die Zürcher Schlichtungsbehörde hat die Kündigungen in Sugus-Häusern als missbräuchlich eingestuft. Für Schweizer Unternehmer bedeutet dies, dass sie bei Kündigungen besonders vorsichtig sein und die rechtlichen Rahmenbedingungen sorgfältig prüfen müssen, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.