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Pornodarstellerin digital zu Minderjähriger gemacht – schuldig

Pornodarstellerin digital zu Minderjähriger gemacht – schuldig
Ein Mann hatte argumentiert, dass die digitale Verjüngung einer Pornodarstellerin zu einem vorpubertär wirkenden Mädchen nicht den Straftatbestand der Kinderpornografie erfülle. Die Beschwerde wurde abgewiesen.