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Der deutsche Staat darf die Computer seiner Bürger bei schweren Straftaten hacken: Das Bundesverfassungsgericht stützt die Überwachungspraxis grösstenteils

Die Verfassungsrichter erteilen dem Einsatz von Staatstrojanern zur Aufklärung und Verhinderung schwerer Straftaten grünes Licht. Bei Alltagskriminalität hingegen untersagen sie den Strafverfolgungsbehörden den Einsatz von Spähsoftware.