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Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Der Nachrichtendienst betreibt eine unzulässige Massenüberwachung

Die Funk- und Kabelaufklärung des Nachrichtendiensts des Bundes verletzt die Grundrechte. Zu diesem Schluss kommt das Bundesverwaltungsgericht. Unmittelbare Folgen hat das Urteil nicht.