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GASTKOMMENTAR - Die Landesverweisung per Strafbefehl ist ein rechtsstaatlich höchst bedenkliches Unterfangen
Das sogenannte Strafbefehlsverfahren eignet sich zur Entlastung der Strafjustiz bei «Bagatellfällen». Es kommt dann zu Bussen, Geldstrafen oder kurzen Freiheitsstrafen. Eine Landesverweisung sollte hingegen nicht ohne ordentliches Verfahren per Strafbefehl ausgesprochen werden.