Blick by Johannes Hillig

Bundesgericht weist Beschwerde ab: Seefeld-Mord-Anstifter muss 16,5 Jahre in den Knast

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Mannes abgewiesen, der zu 16,5 Jahren Haft wegen Anstiftung zum Mord verurteilt wurde. Der Fall betrifft eine Tat im Zürcher Seefeld-Quartier im Jahr 2016, bei der ein zufällig ausgewähltes Opfer erstochen wurde.