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«Wenn eure Leistung aus dem Ruder läuft, seid ihr verfassungswidrig». Ein Gerichtsurteil erschüttert die deutschen Öffentlichrechtlichen
Eine Frau will keinen Rundfunkbeitrag bezahlen, da sie das öffentlichrechtliche Programm für nicht vielfältig genug hält. Ihrer Klage wurde vor dem Leipziger Bundesverwaltungsgericht zwar nicht stattgegeben. Ihre Anwälte halten das Grundsatzurteil dennoch für einen Sieg.