Blick by Keystone-SDA

Beschwerde abgewiesen: Stadt Zürich darf Mohren-Inschriften abdecken

Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Zürcher Heimatschutzes gegen die Abdeckung historischer Mohren-Inschriften in Zürich abgewiesen. Dies ermöglicht es der Stadt Zürich, die umstrittenen Hausnamen in der Altstadt wie geplant zu verhüllen. Für Schweizer Unternehmen bedeutet dies, dass sie ihre Gebäude und Markennamen überprüfen und gegebenenfalls anpassen können, um sensiblen Themen Rechnung zu tragen.