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Über das Unternehmen
Das Finanzdienstleistungsgesetz richtet sich an alle Fidleg Vermögensverwalter, Kundenberater und andere Organisationen die entweder dem Finanzdienstleistunggesetz (FIDLEG) oder dem Finanzinstitutsgesetz (FINIG) unterstellt sind. Das fidleg Gesetz dient dem Schutz des Kunden. Die fidleg Verordnung beinhaltet für alle Finanzdienstleister die Eintragung in ein Beraterregister, und Übergangsfristen und andere Fidleg Verhaltensregeln. Die IfFP, Institut für Finanz Planung, mit Sitz in Zürich hat das fidleg sorglos Paket erstellt, wo die fidleg Gesetz schnell, zeitsparend und kostengünstig umgesetzt werden kann. Das Programm betrifft Vermögenverwalter, Kundenberater sowie alle anderen Organisationen. Das Programm ist in drei Module zusammengeschnürt und beinhaltet alle Fidleg Verordnungen, die umgesetzt werden müssen.
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- Sep 2026